Formen der Unternehmensnachfolge
Familieninterne- und externe Lösungsansätze:
1.1 Schrittweise Übertragung auf Familienmitglieder durch Gründung einer Personenhandels- oder Kapitalgesellschaft
1.2 Unentgeltliche Unternehmensübertragung in Form einer Schenkung, Vererbung oder Stiftungsgründung
1.3 Verkauf im Rahmen „wiederkehrender Leistungen“ (z. B. Rente, Ratenzahlungen, dauernde Lasten)
1.4 Verkauf gegen Einmalzahlung
1.5 Management-Buy-Out „MBO“
1.6 Management-Buy-In „MBI“
1.7 Private Eigenkapitalgeber „PEG“
1.8 Verkauf an Drittunternehmen „IBO“
1.9 Börsengang „IPO“
1.10 Unternehmensfusion
1.11 Unternehmensstilllegung als letzte Alternative?
Abwägung potentieller Vor- und Nachteile zu Punkt 1.1 – 1.2:
zu 1.1: Vorteilhaft kann sich eine schrittweise Übertragung des Unternehmens an Familienmitglieder, interne kompetente Führungskräfte oder externe Personen durch die Gründung einer Personenhandels- oder Kapitalgesellschaft auswirken. Die Unternehmensübergabe an den/die Nachfolger*in kann in bestimmten Etappen durch Beteiligungsübernahme als Mitgesellschafter*in am Unternehmen realisiert werden.
zu 1.2: Im Falle einer unentgeltlichen Unternehmensübertragung in Rahmen einer Schenkung, Vererbung oder einer Stiftungsgründung hat der/die Unternehmensnachfolger*in i.d.R. Erbschafts- und Schenkungssteuer zu bezahlen.