Formen der Unternehmensnachfolge

Familieninterne- und externe Lösungsansätze:

1.1 Schrittweise Übertragung auf Familienmitglieder durch Gründung einer Personenhandels- oder Kapitalgesellschaft

1.2 Unentgeltliche Unternehmensübertragung in Form einer Schenkung, Vererbung oder Stiftungsgründung

1.3 Verkauf im Rahmen „wiederkehrender Leistungen“ (z. B. Rente, Ratenzahlungen, dauernde Lasten)

1.4 Verkauf gegen Einmalzahlung

1.5 Management-Buy-Out „MBO“

1.6 Management-Buy-In „MBI“

1.7 Private Eigenkapitalgeber „PEG“

1.8 Verkauf an Drittunternehmen „IBO“

1.9 Börsengang „IPO“

1.10 Unternehmensfusion

1.11 Unternehmensstilllegung als letzte Alternative?


Abwägung potentieller Vor- und Nachteile zu Punkt 1.1 – 1.2:


zu 1.1: Vorteilhaft kann sich eine schrittweise Übertragung des Unternehmens an Familienmitglieder, interne kompetente Führungskräfte oder externe Personen durch die Gründung einer Personenhandels- oder Kapitalgesellschaft auswirken. Die Unternehmensübergabe an den/die Nachfolger*in kann in bestimmten Etappen durch Beteiligungsübernahme als Mitgesellschafter*in am Unternehmen realisiert werden.

zu 1.2: Im Falle einer unentgeltlichen Unternehmensübertragung in Rahmen einer Schenkung, Vererbung oder einer Stiftungsgründung hat der/die Unternehmensnachfolger*in i.d.R. Erbschafts- und Schenkungssteuer zu bezahlen.