Kaufpreiserwartung versus Unternehmensbewertung

Die Grundlage für eine ökonomische Preisermittlung ihres Unternehmens ist zunächst die Bestimmung des Unternehmenswerts. Im Wesentlichen basierend auf der Basis signifikanter betriebswirtschaftlicher Kriterien: zu erwartende Auftragsentwicklung, Zustand und Altersstruktur des betrieblichen Anlagevermögens, sowie wesentliche Positionen des Umlaufvermögens (bspw.: Vorratsvermögens, ausstehende Kundenforderungen, etc.), Auslastungsgrad des Unternehmens, zu erwartender Entwicklung des Cash Flows sowie die künftige Entwicklung der weiteren Geschäftstätigkeit analog einer mittel- und langfristigen Unternehmensplanung, bspw. Umsatz-, Rohertrags- und Ergebnisentwicklung vor Steuer.

Diverse Verfahren zur Unternehmensbewertung:

Der Wert eines Unternehmens lässt sich im Rahmen unterschiedlicher mathematischer Bewertungsverfahren ermitteln, die sich methodisch deutlich differenzieren und subjektive Bewertungsspielräume zulassen. Die klassischen Bewertungsmethoden werden im Folgenden kurz dargestellt:

  • Ertragswertverfahren

Grundlage des Verfahrens ist die Berechnung des Ertragswerts, der sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des zu erwartenden künftigen Betriebsergebnisses (EBIT) ermitteln lässt. Der Planungshorizont für die Berechnung sollte hierbei 3 bis 5 Jahre umfassen. Da die Ermittlung der jeweiligen Betriebsergebnisse periodisch betrachtet zu unterschiedlichen Zeitpunkten ermittelt werden, müssen diese mit einem Kapitalisierungszinssatz zu einen einheitlichen Zeitpunkt abgezinst werden. Die Berechnungsmethode mit dem Kapitalisierungszinssatz entspricht einer Mindestverzinsung, die ein Unternehmen für eine alternative Kapitalanlage mit korrespondierenden Risikoprofil erhalten würde. In der Regel orientiert sich die Höhe des Kapitalisierungszinssatzes an der Verzinsung einer risikofreien Kapitalanlage unter Berücksichtigung einer zusätzlichen Risikoprämie.

  • Mittelwertverfahren

Bei Anwendung des Mittelwertverfahrens wird der Unternehmenswert als arithmetisches Mittel des Substanz- und Ertragswertes ermittelt. Zu beachten gilt, dass weder das Nettovermögen des Unternehmens noch die künftigen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielbaren und diskontierten Einnahmenüberschüsse isoliert betrachtet den Wert eines Unternehmens korrekt widerspiegeln. Geschäftsbereich: Unternehmensberatung - Unternehmensnachfolge

  • Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren)

Das „Discounted-Cashflow-Verfahren“ ist eine Variante des Ertragsverfahrens. Abweichend vom klassischen Ertragswertverfahren wird der Wert des Unternehmens allerdings über die Diskontierung künftiger Cashflows ermittelt. Der jeweilige Cashflow gibt den Zahlungsmittelüberschuss an, den ein Unternehmen im Rahmen seiner betriebsgewöhnlichen Geschäftstätigkeit selbst erwirtschaftet hat. Dieser Zahlungsmittelüberschuss kann für weitere unternehmensspezifische Investitionen und/oder zur Tilgung von Darlehen, den Ausgleich von Liquiditätsengpässen verwendet werden.

  • Vergleichswertverfahren

Die Kriterien zur Ermittlung des Unternehmenswerts im Rahmen des Vergleichswertverfahren berücksichtigen bezahlte Kaufpreise vergleichbarer branchenspezifischer Unternehmenstransaktionen. Als Vergleichsmaßstab werden wichtige Unternehmenskennzahlen im Abgleich mit dem zu bewertenden Unternehmen herangezogen. Abweichungen sind zu ermitteln und deren Ursachen zu evaluieren. Dieses Bewertungsverfahren wird häufig für den KMU-Bereich herangezogen.

  • Multiplikationsverfahren

Das Multiplikationsverfahren zählt zur Kategorie der marktorientierten Vergleichs-verfahren. Der jeweilige Marktwert des zu bewertenden Objekts errechnet sich aus dem Produkt eines aus Vergleichsunternehmen abgeleiteten Multiplikators und einer finanzwirtschaftlichen Bezugsgröße des zu bewertenden Unternehmens. Als finanzwirtschaftliche Unternehmenskennzahl werden in der Regel das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) oder der Jahresüberschuss der Abrechnungsperiode herangezogen.