Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.  Allgemeine Informationen

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Management Consulting & Solutions Prof. Dr. Schulz GmbH (Kurzform: MC&S GmbH) mit Hauptsitz in Nürnberg.

(1) Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen verbindlich an.

(2) Die von uns abgeschlossenen Verträge sind primär Beratungs- und Dienstleistungsverträge. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht ein bestimmter nachhaltiger Erfolg. Unsere Beratungen, Stellungsnahmen und Empfehlungen unterstützen unternehmerische Lösungsansätze, deren Umsetzung grundsätzlich durch den Auftraggeber erfolgt, eine nachhaltig erfolgreiche Umsetzung kann lediglich durch den Auftraggeber gewährleistet werden.

(3) Wir können den Auftrag ganz oder teilweise durch sachverständige und kompetente Mitarbeiter*innen, gewerbliche- oder freiberufliche Kooperationspartner durchführen.  

(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Vertrages an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses dienliches Arbeiten erlauben.

(5) Zur erfolgreichen Auftragsdurchführung ist Voraussetzung, dass uns auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und dass wir von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.

(6) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und uns bedingt, dass wir über vorher durchgeführte und/oder laufende Aufträge andere Unternehmensberater, Vermittler, Makler und/oder anderer Beratungsfirmen umfassend informiert werden.

II.  Geltungsbereich und Umfang

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt, außer wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich vor Auftragserteilung außer Kraft gesetzt und ihre Außerkraftsetzung von uns bestätigt wurde.

(2) Alle Aufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom Auftraggeber schriftlich erteilt worden sind. Sie unterliegen ab dem Moment ihrer Gültigkeit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit vom Auftraggeber angefordert eingesehen werden können.

(3) Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündliche erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

(4) Sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber nicht angefordert werden, gelten diese als stillschweigend vereinbart.

III.  Auftragsumfang

(1) Der Auftragsumfang wird individuell zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart.

(2) Eine etwaige Erweiterung des Beratungsauftrages im Laufe der Beratung durch den Auftraggeber zieht eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.

 

IV.  Berichterstattung

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, verpflichten wir uns über unsere Arbeit Bericht zu erstatten. Am Ende des Auftrages wird das Resultat unserer Arbeit entweder in Form eines schriftlichen Berichts oder einer Präsentation dem Auftraggeber vorgelegt. Mit dieser Vorlage endet der Auftrag.

V.  Schutz des geistigen Eigentums

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Auftrages von unseren Mitarbeitern und unseren Kooperationspartnern erstellten Unterlagen unabhängig von der Form nur für Erfüllung des Auftrages Verwendung finden.

(2) Berufliche Äußerungen von uns dürfen nicht zu Werbezwecken des Auftraggebers verwendet werden. Ein Verstoß berechtigt uns zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

(3) Die erstellten Beratungs- und Dienstleistungen sind unser geistiges Eigentum. Das Nutzungsrecht daran steht dem Auftraggeber, auch nach Bezahlung des Honorars, lediglich für eigene Zwecke und in dem Auftrag beschriebenen Umfang zu.

(4) Die Weitergabe durch den Auftraggeber, sowie jede Art der Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist ein Ausgleich in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen bei uns entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten.

VI.  Mängelbeseitigung und Gewährleistung

(1) Wir verpflichten uns für den Fall nachträglich nachgewiesener Unrichtigkeiten und/oder Mängel im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen in einem angemessenen Zeitraum diese zu korrigieren bzw. zu beseitigen und den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Ein daraus existierender Gewährleistungsanspruch umfasst den Zeitraum von 12 Monaten nach Erbringung unserer finalen Beratungs- und Dienstleistungen.

(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von uns zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 3 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistungen.

VII.  Haftungskriterien

(1) Wir haften dem Auftraggeber gegenüber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, lediglich für die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden und Folgeschäden haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund- nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung ist dabei auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Gegenstand unserer Aufträge ist unter anderem die Analyse und Evaluierung von Unternehmens- und Marktdaten. Es werden Lösungsansätze bzw. Verbesserungsvorschläge für erfolgsorientierte Maßnahmen erarbeitet, die vom Auftraggeber umgesetzt werden können. Die Verantwortung zur Durchführung bzw. Umsetzung bestimmter Maßnahmen und deren Konsequenzen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

(3) Die Haftung des Auftragnehmers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schaden auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung beschränkt, deren Deckungssumme das vertragstypische Risiko abdeckt. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden eintritt, haftet der Auftragnehmer lediglich für den Fall eines nachweislich erbrachten bzw. nachweislich fundierten Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Auftraggeber, maximal bis zu einer Höhe von 50% des originär vereinbarten Honoraranspruchs.

(4) Grundsätzlich erbringen wir unsere Beratungs- und Dienstleistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese Daten werden lediglich auf Plausibilität geprüft. Die Gewährleistungspflicht zur sachlichen Richtigkeit sowie Vollständigkeit der Daten liegen beim Auftraggeber.

VIII.  Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Loyalität

(1) Unsere Mitarbeiter*innen und Kooperationspartner verpflichten sich über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich zudem sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsbeziehungen.

(2) Nur der Auftraggeber kann uns von unserer Schweigepflicht entbinden

(3) Wir werden Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse unserer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(4) Die Schweigepflicht unserer Mitarbeiter*innen und Kooperationspartner gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

(5) Wir sind befugt uns anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Wir gewährleisten, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, uns zur Wahrung des Datengeheimnisses zu verpflichten.

(6) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität. Sie unterlassen insbesondere die Einstellung oder Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern des anderen Partners. Diese Treuepflicht gilt auch vor Ablauf von 12 Monaten nach beendeter Auftragsdurchführung.

IX.  Honoraranspruch

(1) Wir haben als Gegenleistung für die Erbringung unserer Beratungs- und Dienstleistung Anspruch auf Bezahlung eines Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe dieses Honorars wird vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart.

Neben dem vereinbarten Honoraranspruch besteht ein zusätzlicher Anspruch auf Vergütung unserer Auslagen durch den Auftraggeber.

(2) Das Honorar wird zu 50% bei Auftragserteilung, weitere 30% während der Bearbeitung des Auftrages, jedoch spätestens jedoch nach 2 Monaten für die bereits erbrachten Beratungs- und Dienstleistungen, zur Zahlung fällig. Der verbleibende Restbetrag von 20% wird unmittelbar nach Beendigung des jeweiligen Auftrages zur Zahlung fällig. Zusätzlich angefallene Auslagen werden mit der jeweiligen Rechnungsstellung innerhalb der abzurechnenden Zeiträume abgerechnet bzw. berücksichtigt.

(3) Alle Forderungsansprüche seitens der MC&S Prof. Dr. Schulz GmbH werden mit Rechnungsstellung innerhalb von 7 Werktagen zur Zahlung fällig und sind ohne Abzüge zu überweisen. Diese wird den abzurechnenden Beratungs- und Dienstleistungen nach den jeweils geltenden umsatzsteuerrechtlichen Erfordernissen berücksichtigt und entsprechend ausgewiesen.

(4) Wird die Ausführung des Auftrages nach der Auftragserteilung durch den Auftraggeber verhindert, so bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Honorar bestehen.

(5) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages, bedingt durch Umstände, die für uns einen triftigen Grund darstellen, so verbleibt ein anteiliger Forderungsanspruch korrelierend zu den bereits erbrachten Beratungs- und Dienstleistungen des originär vereinbarten Honorars. Insbesondere für den Fall, indem trotz Kündigung die bislang erbrachten Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.

(6) Der Anspruch auf finale Erledigung bzw. Fertigstellung des erteilten Auftrages steht im engen Zusammenhang mit der originär vereinbarten Zahlung der Honoraransprüche zugunsten der MC&S GmbH. Beanstandungen zu den bislang erbrachten Beratungs- und Dienstleistungen führen grundsätzlich nicht zur Zurückhaltung des zustehenden Zahlungs- bzw. Vergütungsanspruches seitens der MC&S GmbH.

 (7) Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

X.  Beanstandungen

(1) Beanstandungen zu einer Rechnung können nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an uns gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebenen Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des Auftraggebers mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt.

(2) Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.

XI.  Höhere Gewalt

Ergebnisse höhere Gewalt, die die Leistungen im Wesentlichen erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung zeitlich aufzuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Für diesen Fall vereinbaren beide Parteien eine unverzügliche schriftliche Mitteilung zu den eingetretenen Umständen.

XII.  Anzuwendendes Recht und Gerichtstand

(1) Für den Auftrag und seine Durchführung gilt deutsches Recht

(2) Gerichtsstand, soweit zulässig, ist Nürnberg im Freistaat Bayern, Deutschland